Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Traditional Working Equitation Switzerland (TWES)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitglieder, Kursteilnehmer, Sponsoren und sonstigen Vertragspartner der Traditional Working Equitation Switzerland (TWES), im Folgenden „TWES“ genannt.
1.2. Sie regeln die Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitgliedschaft, der Teilnahme an Veranstaltungen, Kursen und Turnieren sowie der Nutzung von Dienstleistungen, die von TWES angeboten werden.
1.3. Durch den Beitritt zum Verband oder die Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer diese AGB verbindlich an.
2. Mitgliedschaft
2.1. Die Mitgliedschaft bei TWES erfolgt über den Verband ASRE und wird durch das Ausfüllen eines Mitgliedschaftsantrags sowie die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags gültig.
2.2. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
2.3. Der Jahresbeitrag beträgt CHF 60.– für Erwachsene und CHF 40.– für Reiter unter 21 Jahren.
2.4. Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich bis spätestens zum 30. November eines Kalenderjahres erfolgen. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
3. Teilnahme an Veranstaltungen, Kursen und Turnieren
3.1. Anmeldung & Bezahlung
-
Die Teilnahme an Kursen, Turnieren und anderen Veranstaltungen erfordert eine verbindliche Anmeldung sowie die fristgerechte Bezahlung der jeweiligen Gebühren.
-
Ein Platz gilt erst als reserviert, wenn die vollständige Zahlung eingegangen ist.
3.2. Stornierungsbedingungen
-
Eine Absage muss schriftlich erfolgen.
-
Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– einbehalten.
-
Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist keine Rückerstattung möglich, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
3.3. Teilnahmebedingungen
-
Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
-
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, geeignete Schutzkleidung (z. B. Helm, Handschuhe) zu tragen.
-
Pferde müssen geimpft und gesund sein. Ein gültiger Impfpass kann vorgelegt werden müssen.
-
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer oder Pferde ohne Angabe von Gründen auszuschließen, falls Sicherheitsbedenken bestehen.
3.4. Veranstaltungsbeitrag für TWES
-
Für alle Veranstaltungen, Kurse und Turniere, sowie Dienstleistungen die im Namen von TWES organisiert oder beworben werden, ist ein Beitrag von CHF 10.– pro Teilnehmer an die TWES-Kasse zu entrichten.
-
Die Veranstalter sind verpflichtet, diesen Betrag nach Abschluss der Veranstaltung an TWES zu überweisen.
-
TWES behält sich das Recht vor, Veranstaltungen zu prüfen und sicherzustellen, dass dieser Beitrag ordnungsgemäß abgeführt wird.
4. Turnier- und Kaderbestimmungen
4.1. TWES organisiert und unterstützt Turniere in der Schweiz und fördert Reiter für internationale Wettbewerbe wie Europameisterschaften.
4.2. Reiter können sich für Sichtungen anmelden, die durch TWES-Trainer vor Ort oder online durchgeführt werden.
4.3. Die Kosten für Training, Sichtungen und Turnierteilnahmen müssen von den Reitern selbst getragen werden.
4.4. Kaderreiter verpflichten sich zur aktiven Teilnahme an Trainingsprogrammen und Repräsentation von TWES auf Turnieren.
5. Haftungsausschluss
5.1. Haftung des Vereins
-
TWES übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an Reiter, Pferd oder Dritten während Veranstaltungen, Turnieren oder Kursen.
-
TWES haftet nicht für Sachschäden oder Diebstahl von Eigentum während Veranstaltungen.
5.2. Pflichten der Teilnehmer
-
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und sein Pferd.
-
Der Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung für Pferd und Reiter ist obligatorisch.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Rechnungen für Mitgliedsbeiträge, Kurse oder Turniere sind innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen.
6.2. TWES behält sich das Recht vor, Teilnehmer von Veranstaltungen auszuschließen, wenn offene Zahlungen bestehen.
6.3. Bei verspäteter Zahlung können Mahngebühren erhoben werden.
7. Datenschutz
7.1. TWES verarbeitet persönliche Daten ausschließlich für vereinsinterne Zwecke, wie Mitgliederverwaltung, Veranstaltungsorganisation und Kommunikation.
7.2. Ohne ausdrückliche Zustimmung werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
7.3. Während Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen gemacht und auf den Kanälen des Vereins veröffentlicht werden. Mitglieder können dem jederzeit schriftlich widersprechen.
8. Änderungen der AGB
8.1. TWES behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
8.2. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.2. Es gilt ausschließlich Schweizer Recht.
9.3. Gerichtsstand ist der Sitz von TWES.